Hausordnung

Für ein respektvolles Miteinander

In unserer Klasse und Schule soll sich jeder wohlfühlen. Deshalb bin ich freundlich und rücksichtsvoll, helfe anderen und halte mich an folgende Regeln:

Allgemein

  • Die Hausordnung gilt während des gesamten Schuljahres auf dem Schulgelände. Dazu gehören das Schulgebäude, die Außenanlage mit Pausenhof, der Busbereich und die Lehrerparkplätze. 
  • Im Brand- und Katastrophenfall gelten zusätzliche Bestimmungen der Brandschutzordnung. Jederzeit müssen die Fluchtwege freigehalten werden.
  • Geld und andere Wertsachen sind zu Hause zu lassen. Die Schule sowie der Schulträger übernehmen keine Verantwortung für abhanden gekommene Wertgegenstände und Geldbeträge und erstatten keinen Ersatz bei Verlust.
  • Handy, Smartphone, MP3-Player und andere elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte sollen grundsätzlich zu Hause bleiben. Diese Geräte dürfen während des gesamten Schultages auf dem Schulgelände nicht benutzt werden. Dringende Anrufe können vom Sekretariat aus geführt werden.
  • Während der Schulzeit dürfen Schülerinnen und Schüler das Schulgelände grundsätzlich nicht verlassen. Verlässt dennoch eine Schülerin oder ein Schüler ohne Erlaubnis das Schulgelände, besteht seitens der Schule weder Aufsichtspflicht noch Versicherungsschutz.
  • Die an den Schulhof angrenzenden Parkplätze sind für Lehrkräfte und Mitarbeiter/innen der Schule während der Schulzeit freizuhalten. Die Parkplätze vor dem Schulgebäude sind Eltern und Gästen vorbehalten. Hunde bleiben bitte draußen.
  • Das Rauchen und der Genuss von Alkohol sind auf dem Schulgelände verboten.
  • Nur Erwachsene, keine Kinder, öffnen die Eingangstüren ins Schulgebäude.

Vor Beginn des Unterrichts

  • Die am Schulort wohnenden Schülerinnen und Schüler kommen nicht früher als 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn zur Schule. Sie gehen direkt zum Schulgebäude und sollen sich ab 7:40 Uhr mit dem ersten Gong in dem Eingangsbereich aufhalten.
  • Die Aufsichtspflicht der Schule beginnt um 7:40 Uhr.
  • Um 7:50 Uhr suchen die Schülerinnen und Schüler nach dem zweiten Klingeln ihre Klassenräume auf.
  • Wenn Eltern ihre Kinder zur Schule begleiten wollen, verabschieden sie ihre Kinder draußen vor der Eingangstür.
  • Die Kinder gehen selbstständig in die Klasse und tragen ihren Ranzen dabei alleine.
  • Der Unterricht beginnt um 7:55 Uhr.
  • Kinder, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, stellen ihre Fahrräder abgeschlossen im Fahrradständer ab. Es besteht Helmpflicht.
  • Für entwendete oder beschädigte Fahrräder übernimmt die Schule keine Haftung.
  • Das Fahren auf dem Schulgelände und auf den Rasenflächen ist wegen der damit verbundenen Unfallgefahr verboten. Bis zum Verlassen des Schulgeländes sind alle Zweiräder zu schieben.
  • Schülerinnen und Schüler, die zum Schwimmen fahren, werden von der Schwimmlehrerin in der Klasse abgeholt und zum Bus geleitet.

Auf den Fluren – auf dem Schulhof

  • Die Flure dienen dem Durchgang. Ein längerer Aufenthalt ist der von der Lehrkraft angeordneten Arbeit (Gruppen-, Partner-, Einzelarbeit) vorbehalten.
  • Besonders während der Unterrichtszeit muss es auf dem Flur ruhig sein.
  • Wegen der Rutschgefahr muss auf den Fluren gegangen werden!
  • Während der Unterrichtszeiten, bei der Betreuung, im Ganztag sowie der nachschulischen Betreuung am Nachmittag werden im Schulgebäude die Hausschuhe/Sandalen getragen.
  • Der Haupteingang und der Fahrradabstellplatz, sowie der Platz hinter der Sporthalle gehören nicht zum Schulhof und werden deshalb nicht in der Pause benutzt.
  • Die Lehrkraft entlässt die Schülerinnen und Schüler in die Pause. Die Kinder beachten dabei die rote bzw. grüne Ampel an den Ausgangstüren, bzw. auf dem Schulhof.
  • Rote Ampel: Nur der gepflasterte Teil des Schulhofes darf benutzt werden, Bälle bleiben in den Klassen.Grüne Ampel: Der gesamte Schulhof und Rasen darf benutzt werden ohne den Heckenbereich und die Bäume.
  • Zwischen Herbst -und Osterferien ist der Rasen witterungsbedingt gesperrt.
  • Während der Pausen sind die Außentoiletten zu benutzen.
  • In der Zeit von den Sommerferien bis zum Herbst und von Weihnachten bis zu den Osterferien wird das “Pausenradio“ von den dritten und vierten Klassen einmal wöchentlich organisiert.
  • Von den Herbstferien bis Weihnachten und nach den Osterferien bis zum Sommer wird der Schultanz einmal wöchentlich auf dem Schulhof geübt.
  • In der Regenpause halten sich die Schülerinnen und Schüler nach dreimaligem Klingeln entweder in der Klasse oder zur „musikalischen Regenpause“ in der Bücherei auf.
  • Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.

In den Klassenräumen

  • Der Klassenraum und das Mobiliar sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln.
  • Wenn eine Lehrkraft spätestens 10 Minuten nach Stundenbeginn noch nicht im Klassenraum erschienen ist, meldet sich der Klassensprecher im Lehrerzimmer oder Sekretariat. 
  • Jacken, Helme u. ä. sollen nicht in den Klassenraum mitgenommen werden.
  • Der Fluchtweg im Klassenraum ist immer freizuhalten.
  • Die Fachräume (Werk- und Töpferraum, Kreativraum, Bücherei, Sporthalle und Aula/Musikraum) dürfen nur mit einer Aufsichtsperson betreten werden.

Nach dem Unterricht

  • Nach dem Unterricht hinterlassen die Schülerinnen und Schüler unter Anleitung der Lehrkraft einen aufgeräumten und grob gefegten Klassenraum.
  • Die Stühle werden auf die Tische gestellt.
  • Die Lehrkraft, die die Klasse als Letzte verlässt, ist für die Ordnung der Klasse mitverantwortlich. Sie achtet darauf, dass das Licht während der Pausen und nach dem Unterricht ausgeschaltet ist und die Klasse gelüftet wird.
  • Nach Schulschluss verlassen die Kinder sofort das Schulgelände und gehen auf direktem Wege nach Hause.
  • Die Fahrschüler warten im Eingangsbereich an der „Bushaltestelle“ an der Litfaßsäule, bis die Aufsicht sie zum Bus geleitet. Der Aufenthalt auf der Straße oder an der für den Bus vorgesehenen Haltestelle ist strengstens untersagt.
  • Erst nach Halten des Busses und nachdem der Fahrer ein Zeichen gegeben hat, steigen die Kinder ohne zu drängeln und zu schubsen ein. Während der Fahrt verhalten sich die Schülerinnen und Schüler rücksichtsvoll den anderen gegenüber und so, dass sie sich untereinander nicht gefährden und den Busfahrer / die Busfahrerin nicht stören.
  • Wenn ein Kind den Bus verpasst hat, meldet es sich gleich bei der Busaufsicht, im Lehrerzimmer, im Sekretariat oder beim Hausmeister.
  • Nach dem Unterricht, bzw. der nachschulischen Betreuung darf sich kein Kind mehr unbeaufsichtigt im Schulgebäude aufhalten.
  • Die Kinder, die an der Ganztagsschule teilnehmen, gehen auf direktem Wege nach Hause oder werden von den Eltern vor dem Schulgebäude um 15:00 Uhr in Empfang genommen.

Untersagt ist:

  • das Herauslehnen, Klettern und Springen aus dem Fenster.
  • das unerlaubte Verlassen des Klassenraumes.
  • das Öffnen der „Fenstertüren“ im Neubau ohne vorherige Anweisung einer Lehrkraft.
  • das Werfen mit Schneebällen, Steinen und anderen Gegenständen (z.B. Federtaschen, Sportbeutel).
  • das Mitbringen von schul- und unterrichtsfremden und gefährlichen Gegenständen
    (z. B. Feuerwerkskörpern, Waffen, Messern usw.).
  • das Kauen von Kaugummi.
  • das Klettern auf Bäume und in Hecken.
  • Bottle flipping.

Unsere Grundsätze

Wir sehen uns als offene Schule, in der Toleranz, Respekt, Achtung der Menschenwürde und Zivilcourage zu Grundvoraussetzungen zählen. Durch Schaffung einer motivierenden, angstfreien Lernatmosphäre – geprägt durch gegenseitiges Vertrauen, Achtung und Toleranz – stärken wir das Selbstwertgefühl aller Schülerinnen und Schüler. Individuelle Interessen, Kompetenzen und Begabungen werden gefördert und gefordert, indem die Schüler in die Gestaltung von Lernprozessen durch selbstbestimmtes und handlungsorientiertes Lernen mit eingebunden werden.